Neue §57a-Regelung in Österreich: Das ändert sich beim Pickerl ab Mai 2027
Ab 19. Mai 2027 ändern sich die Regeln für die §57a-Begutachtung in Österreich: Aus 3-2-1 wird 4-2-2-2-1, gleichzeitig fällt die bisherige Nachfrist weg. Wir erklären, was sich beim Pickerl ändert und warum regelmäßige technische Kontrollen trotzdem wichtig bleiben.